Weiteres Vorgehen ab dem 22. Februar 2021
Aktuell sinken die Inzidenzwerte in Bayern stetig. Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und daher – genau wie Kindertagespflegestellen – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Ab dem 22. Februar 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen, wobei eine Notbetreuung wie im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 zulässig bleibt. Über konkrete Details der Regelung zur 7-Tages-Inzidenz werden wir informieren, sobald die entsprechenden Rechtsgrundlagen verabschiedet sind.
Auch im eingeschränkten Regelbetrieb gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend des Rahmenhygieneplans Kindertagesbetreuung und HPT. So müssen die Kinder beispielsweise weiterhin in festen Gruppen betreut werden. Flankiert wird der Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb durch die Möglichkeit der Reihentestungen sowie die baldige kostenfreie Zurverfügungstellung von Antigen-Selbsttests für Beschäftigte, über die wir bereits mit unserem 392. Kita-Newsletter informiert haben.
Hinzu kommt die klare Empfehlung für die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung medizinische Masken (sogenannte OP-Masken) zu tragen. Diesbezüglich wird der Rahmenhygieneplan derzeit überarbeitet. Der Unterschied von Mund-Nasen-Bedeckungen zu medizinischen Masken liegt darin, dass es sich bei einer medizinischen Maske um ein Medizinprodukt handelt. Medizinische Masken bestehen aus speziellen Kunststoffen, sind rechteckig mit Faltenwurf und auf der Vorderseite (Außenseite) meist grün oder blau. Auf der Produktverpackung befindet sich das CE-Kennzeichen. Der Freistaat Bayern wird als freiwilliges Zusatzangebot für die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung 20 medizinische Masken pro Person kostenfrei zur Verfügung stellen. Das Technische Hilfswerk hat die medizinischen Masken bereits an die Kreisverwaltungsbehörden verteilt. Die Kreisverwaltungsbehörden werden die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu gegebener Zeit darüber informieren, wie die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen an die Masken gelangen.
Der pauschale Beitragsersatz für Februar 2021 bleibt, wie im 389. Kita-Newsletter beschrieben, trotz der Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung